Landtagsabgeordneter Jörg Blöming zu Schützenvereinen

Mit einem Urteil des Bundesfinanzhofes fürchteten die Schützenvereine um ihre Gemeinnützigkeit. Auf Anfrage von Jörg Blöming MdL antwortet NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper:„Nach einer ersten kurzen Prüfung des Bundesfinanzhof-Urteils wird keine Übertragbarkeit der Entscheidung ausgesprochen. Ich gehe daher davon aus, dass Schützen- und Brauchtumsvereine weiterhin über die Grenzen ihrer Mitglieder hinaus einen gesellschaftlichen Nutzen stiften und daher gemeinnützig bleiben. Das halte ich auch ausdrücklich für richtig“.

 

 

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